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Taxiförderung der Stadtgemeinde Judenburg

Seit dem Jahr 1998 unterstützt die Stadtgemeinde Judenburg Taxifahrten für BürgerInnen mit mobiler Beeinträchtigung und für BewohnerInnen von Ortsteilen, die weder vom Regionalbus noch vom Citybus erschlossen sind. 2018 gab es Änderungen beim Betrieb des Citybusses sowie bei den Taxitarifen, welche eine Änderung der Förderrichtlinien nötig machten. Der Betrieb des Citybusses wird nun aufgrund zu niedriger Fahrgastzahlen mit Ende Juni 2022 eingestellt. Auch der Betrieb des JU Mobils hat sich als unwirtschaftlich erwiesen, sodass anstelle der beiden Angebote wieder ein Taxigutschein-System eingeführt werden soll.

 

Neues Förderungsmodell der Stadtgemeinde Judenburg

Die Unterstützung der Stadtgemeinde Judenburg für Taxifahrten wird neu geregelt.

 

1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung:

  1. Wohnsitz in einem nicht vom Regionalbus bedienten Bereich der Stadtgemeinde
  2. Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung (ärztliche Bestätigung notwendig)
  3. Die Förderaktion gilt von Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:30 Uhr

 

2. Anzahl der geförderten Fahrten pro Monat

  1. 10 Fahrten für BürgerInnen, die in einem nicht vom Regionalbus bedienten Bereich der Stadtgemeinde Judenburg wohnen
  2. 10 Fahrten für BürgerInnen mit ärztlicher Bestätigung über eine Mobilitätseinschränkung.(Bei Bedarf auch mehr als zehn Fahrten)

 

3. Höhe der Förderung

BürgerInnen, die die Förderungsvoraussetzungen (1)  erfüllen, erhalten nach Vorlage einer Taxirechnung

  1. ab einer Rechnungshöhe von mehr als        € 10                 € 8,00 refundiert.
  2. bis zu einer Rechnungshöhe von                 € 10                 € 6,00 refundiert.

4. Antragstellung

Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen die Taxirechnungen bei der Stadtgemeinde Judenburg im Bürgerservice vorgelegt werden.

Flyer (PDF)

 


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